EMAS

Abkürzung für Eco-Management and Audit Scheme; steht für die „Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ – auch als Öko-Audit bekannt. An EMAS können alle Organisationen (Unternehmen, Behörden, Vereine) teilnehmen, die ihre Umweltleistung verbessern möchten.

EMAS baut auf die internationale Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001 auf, richtet jedoch den Fokus vor allem auf messbare Verbesserungen, Transparenz nach innen und außen sowie Rechtssicherheit:

  • Die Umweltleistung, d.h. die direkten, messbaren Umweltauswirkungen wie Energieeffizienz, Emissionen, Abwasser, Abfälle usw. und die indirekten Umweltaspekte, z.B. Verwaltungs- und Planungsentscheidungen oder Beschaffungsverfahren sollen kontinuierlich verbessert werden.
  • EMAS Organisationen veröffentlichen eine Umwelterklärung, in der sie über alle relevanten Umweltauswirkungen berichten und sie weisen nach, dass sie die gesetzlichen Umweltvorschriften einhalten.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden beteiligt und in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung eingebunden.
  • Alle EMAS Organisationen werden von staatlich zugelassenen Umweltgutachtern unabhängig geprüft und sowohl in einem nationalen als auch einem europäischen Register geführt: www.emas-register.de bzw. www.emasregister.eu
  • Die erfolgreiche Beteiligung an EMAS wird mit einem einheitlichen Logo nach außen kommuniziert und kann zu Werbe- und Marketingzwecken genutzt werden. Vgl. hierzu Umweltmanagementsystem und ISO 14001.

www.emas.de