EU-Öko-Verordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, wird kurz auch „Europäische Öko-Verordnung“ oder „EU-Öko-Verordnung“ genannt. Sie definiert, wie landwirtschaftliche Produkte erzeugt und hergestellt werden müssen, um mit dem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet werden zu können. In den Anhängen der Verordnung werden spezifische Kenngrößen der biologischen Landwirtschaft definiert. So zum Beispiel im Anhang IV die „Höchstzulässige Anzahl von Tieren je Hektar“. Pro Hektar dürfen demnach maximal 2 Milchkühe gehalten werden. Damit wird eine tiergerechte Haltung ermöglicht sowie eine Überdüngung von Böden und Eutrophierung verhindert.

Landwirtschaftliche Betriebe welche nach der EU-Öko-Verordnung produzieren sind über Greensurance® versicherbar. Sie erhalten bereits Ökopunkte ohne weiteren Nachweis. Weitere Ökopunkte können gesammelt durch zum Beispiel Nutzung erneuerbarer Energien oder als Direktvermarkter.