Allgemeine Vergabekriterien
Der Blaue Engel ist ein Kennzeichen für Produkte und Dienstleistungen, die im Vergleich zu anderen Produkten
- Die Umwelt weniger belasten.
- Ressourcen bei der Herstellung sparen.
- Weniger Ressourcen bei Nutzung und Entsorgung verbrauchen.
- Keine für die Umwelt oder die Gesundheit schädlichen Substanzen enthalten.
- Trotzdem ihre Funktion (Gebrauchstauglichkeit) in hoher Qualität erfüllen.
Die Bewertung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen erfolgt somit relativ gesehen.
Für die (Weiter)Entwicklung der Kriterien ist das Umweltbundesamt zuständig. Die »Jury Umweltzeichen« beschließt die Vergabegrundlagen. Etwa alle vier Jahre werden die Kriterien überprüft. Gibt es Weiterentwicklungen oder Innovationen, werden die Anforderungen angepasst.
Vergeben wird der Blaue Engel wird durch die RAL gGmbH. Jeder Hersteller kann das Umweltzeichen Blauer Engel bei der RAL gGmbH beantragen. Dabei besitzt jede Produktgruppe eigene Prüfvorgaben.
Das Siegel-Bild des Blauen Engels
Das Logo des Blauen Engels besteht aus folgenden drei Elementen:
Das Umweltzeichen der Vereinten Nationen in Form eines blauen Ringes mit Lorbeerkranz und einer blauen Figur mit ausgebreiteten Armen im Zentrum.
- Die Umschrift mit dem konkreten Hinweis auf die wichtigsten Umwelteigenschaften des damit gekennzeichneten Produkts (z.B. »weil energiesparend und geräuscharm«).
- Der Hinweis auf das jeweils zentrale Schutzziel des Produktes (z.B. »schützt die Ressourcen«.
Die Produktgruppen werden derzeit in vier verschiedene Schutzziele eingeordnet. Die möglichen Schutzziele lauten wie folgt:

»schützt Umwelt und Gesundheit«
»schützt das Klima«
»schützt das Wasser«
»schützt die Ressourcen«
Die Zuordnung eines Produkts zu mehr als einem Schutzziel ist unzulässig. Der konkrete Hinweis in der Umschrift (z.B. »weil energiesparend und geräuscharm«) weist darauf hin, wie das jeweilige Schutzziel erreicht werden kann.
Vergabekriterien Blauer Engel »Recyclingpapier« (RAL-UZ 14)

- Als Schutzziel sind die Ressourcen formuliert, »weil aus 100 % Altpapier«.
- Die Papierfasern müssen zu 100 % aus Altpapier bestehen.
- Davon sind 65 % Altpapier niedriger Qualität zu verarbeiten, d.h. dass das Papier mehrmals wiederverwendet und der Rohstoff Holz bestmöglich genutzt wird.
- Krebs erzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Färbemittel oder Beschichtungen sind verboten. Azofarbstoffe sind verboten.
- Optische Aufheller dürfen nicht eingesetzt werden.
- Es dürfen keine Farbmittel (Pigmente oder Farbstoffe) eingesetzt werden, die Quecksilber-, Blei-, Cadmium- oder Chrom VI-Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten.
- Bei der Aufbereitung der Altpapiere muss auf Chlor, halogenierte Bleichchemikalien und biologisch schwer abbaubare Komplexbildner vollständig verzichtet werden.
Aus der Verwendung recycelten Altpapiers für Briefumschläge, Versandtaschen, Druckerpapiere usw. ergeben sich folgende Vorteile für die Umwelt:
- 100 % Altpapiernutzung schont die Wälder.
- Geringerer Wasserverbrauch und Abwasserbelastung bei der Herstellung von Briefumschlägen aus Altpapier im Vergleich zu neuen Frischfasern.
- Reduzierte Emissionen von Klimagasen im Vergleich zur Herstellung von Papierprodukten aus Frischfasern.
- Besonders schadstoffarm.
Alle Produkte, die den Blauen Engel tragen, finden Sie auf der Webseite
Der Blaue Engel