Vorsicht! »Bio«-Kleidung
Der Begriff »Bio« ist für Kleidungs-stücke gesetzlich nicht geschützt.
Die Begriffe »Bio« und »Öko« sind in der Kleidungs- und Textilindustrie gesetzlich nicht geschützt und besitzen daher keinerlei Aussagekraft. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Bio-Kennzeichnung gefertigter Kleidung und Textilien.
Umso wichtiger ist es daher, beim Kleidungskauf auf anerkannte Gütesiegel zu achten. Anerkannte Gütezeichen garantieren Ihnen beispielsweise das Verbot gentechnisch veränderter Baumwolle und giftiger Schadstoffe sowie die Einhaltung ethischer Standards.
Der Begriff »Bio«-Baumwolle ist dagegen gesetzlich abgesichert.
Im Gegensatz zum Endprodukt, dem Kleidungsstück, greifen die gesetzlich geschützten Begriffe »Bio« und »Öko« nur für die Ausgangsstoffe der Kleidung.
Das bedeutet, dass die Begriffe »Bio« und »Öko« für die Ausgangsstoffe wie Baumwolle, Hanf und Leinen gesetzlich geschützt sind. Das hat seinen Grund darin, dass Stoffe wie Baumwolle landwirtschaftliche Rohstoffe sind, die − analog zu den landwirtschaftlichen Rohstoffen für Lebensmittelprodukte − den gesetzlichen Vorschriften der EU-Öko-Verordnung entsprechen müssen.
Die Bezeichnung »Bio«-Baumwolle darf folglich nur an Baumwolle vergeben werden, die nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erwirtschaftet wurde. Dies kontrolliert eine unabhängige Zertifizierungsstelle mindestens einmal jährlich vor Ort. Variationen der gesetzlich erlaubten Wortwahl finden Sie unter
gesetzlich geschützte Begriffe.
Vorsicht beim Begriff »nachhaltige« Baumwolle!
Vorsicht ist geboten, wenn Formulierungen nicht eines der Wörter »Bio« oder »Öko« enhalten. Begriffe wie »nachhaltige Baumwolle« oder »Baumwolle aus kontrolliertem Anbau« besitzen keinerlei Aussagekraft. Es handelt sich nicht um Bio-Baumwolle sondern um Baumwolle aus konventionellem Anbau.
Variationen der Greenwashing-Formulierungen, die gesetzlich nicht geschützt sind, finden Sie unter Greenwashing-Begriffe.