[ultimate_heading main_heading=“Lebensmittel“ heading_tag=“h1″ alignment=“left“ main_heading_font_family=“font_family:|font_call:“ sub_heading_font_family=“font_family:Indie Flower|font_call:Indie+Flower“][/ultimate_heading]

Wo »Bio« drauf steht, ist auch Bio drin.

Trotz wiederkehrender Bio-Skandalmeldungen gilt: Wenn »Bio« oder »Öko« auf einem Produkt steht, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 95% der Produktzutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen.

Dies ist seit dem Jahr 1991 in der EU-Öko-Verordnung 2092/91 gesetzlich festgeschrieben. Die Begriffe »Bio« und »Öko« besitzen dieselbe Bedeutung und werden synonym verwendet.

Es wird genau vorgeschrieben, wie biologische landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel anzubauen und zu verarbeiten sind. Gesetzlich festgehalten werden die Regelungen in der im Jahr 2007 überarbeiteten EU-Öko-Basisverordnung 834/2007 und zwei weiteren Verordnungen (889/2008 und 1235/2008). Die EU-Öko-Basisverordnung Nr. 834/2007 gilt für unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte (z. B. Getreide, Obst, Baumwolle – s. Rubrik Kleidung und Texitilien), für Lebensmittel (z. B. Brot, Obstsalat) sowie für Futtermittel und die Tierhaltung.

Staatliche Öko-Kontrollstellen garantieren Öko-Qualität.

Einmal im Jahr wird jeder einzelne Bio-Betrieb durch staatliche Öko-Kontrollstellen inspiziert und kontrolliert. Dabei wird überprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften der EU-Öko-Verordnung eingehalten werden.

Die Begriffe »Bio« und »Öko« sind für Lebensmittel gesetzlich geschützt.

Diese Begriffe garantieren echte Bio-Qualität

Diese Begriffe sind gesetzlich durch die EU-Öko-Verordnung geschützt. Sie garantieren Ihnen die biologische Herkunft und Verarbeitung der Produkte:

  • »biologisch« (»bio«)
  • »ökologisch« (»öko«)

Erlaubte Begriffs-Variationen sind:

  • »kontrolliert biologisch«   »kontrolliert ökologisch«
  • »kontrolliert biologischer Anbau (kbA)«
  • »biologisch-dynamisch«
  • »kontrolliert ökologischer Anbau«

Nur diese Begriffe garantieren Ihnen biologisch hergestellte und verarbeitete Lebensmittel. Das EU-Bio-Siegel erleichtert Ihnen das Erkennen der Bio-Lebensmittel auf den ersten Blick.

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Achtung! Diese Begriffe sind reines »Greenwashing«

Folgende Begriffe sind gesetzlich nicht geschützt.
Sie sind reines »Greenwashing« – kein BIO:

  • »nachhaltig«
  • »kontrolliert«, »kontrollierter Anbau«
  • »umweltverträglich«
  • »umweltschonend«
  • »integrierter Anbau bzw. Pflanzenbau«

Zahlen Sie für Lebensmittel mit solchen Versprechungen nicht mehr Geld. Diese Begriffe haben keine Aussagekraft. Es handelt sich nicht um Bio-Lebensmittel.

Achten Sie auf das EU-Bio-Siegel als das Erkennungszeichen für Bio-Lebensmittel. Schützen Sie sich vor »Greenwashing«-Siegeln. Ein Beispiel eines Fake-Siegels finden Sie in der Rubrik »Vorsicht! »Greenwashing«.

Artgerechte und maßvolle Tierhaltung

Welchen Einfluss hat unser Fleischkonsum?

Die ARD-Sendung Neuneinhalb untersucht, welchen Einfluss der Fleischkonsum der Industrieländer auf die Welt und das Klima hat. Die wichtigsten Zusammen-hänge werden von folgender Kurzdokumentation sehr anschaulich dargestellt:

Schnitzel, Wurst und Frikadelle − Zu viel Fleisch ist ein Problem
Das Erste.de – neuneinhalb/Rückschau/Sendung vom 29.09.2012 (09:04 min)

Der Großteil heutiger Fleischwaren stammt aus industrieller Massentierhaltung. Das Ziel der industriellen Massentierhaltung ist es, so viel Kilogramm Fleisch pro Hektar und Jahr wie möglich herzustellen. Das Befinden und die Gesundheit der Tiere sowie der Menschen spielen hierbei eine untergeordnete Rolle.

Um unzählige Tiere ernähren zu können, sind große Mengen Getreide und Hülsenfrüchte als Futtermittel nötig. Diese Pflanzen stehen dem Menschen nicht mehr als Nahrungsmittel zur Verfügung. Die Folge ist Nahrungsmittelknappheit in großen Teilen der Welt.

Schützen Sie Tiere und Menschen!

Kaufen Sie überlegt ein. Reduzieren Sie Ihren Fleischkonsum durch fleischfreie Tage pro Woche. Schützen Sie Ihre Gesundheit sowie Ihre Umwelt und vermeiden Sie unnötiges Tierleid, indem Sie Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft bevorzugen. Diese erkennen Sie anhand nachfolgender Bio-Siegel. Wählen Sie für tierische Produkte im besten Fall die strengen Siegel der Öko-Anbauverbände.

Bio-Siegel erleichtern Ihnen das Erkennen der Bio-Lebensmittel.

Nachfolgend werden die wichtigsten Siegel bezüglich Bio-Lebensmittel erläutert:

Das EU-Bio-Siegel entspricht dem gesetzlichen deutschen Mindeststandard für ökologisch produzierte Lebensmittel. Auf jedem einzelnen Bio-Lebensmittel in der gesamten Europäischen Union (EU) muss das EU-Bio-Siegel angebracht sein.

Wenn Sie sich fragen, »Warum soll ich Bio-Produkte einkaufen?«, lesen Sie die Antwort kurz und knapp im Beitrag »Warum BIO?«.

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Mindestkriterien aller Bio-Siegel

  • Verbot gentechnisch veränderter Organismen (GVO)
  • Abwechslungsreichere Fruchtfolge der Anbaufrüchte
  • Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel
  • Verzicht auf den Einsatz leicht löslicher, mineralischer Düngemittel
  • Verbot der radioaktiven Bestrahlung der Bio-Lebensmittel

Das EU-Bio-Siegel

Transparenz durch einheitliche Kennzeichnung in ganz Europa

Jedes Bio-Lebensmittel in der Europäischen Union trägt das EU-Bio-Siegel als einheitliches Erkennungszeichen.

Verpflichtende Angaben sind

  1. Das grüne Blatt-Logo des EU-Bio-Siegels
  2. Die Codenummer der staatlichen Öko-Kontrollstelle
  3. Die Herkunftsangabe der Zutaten

Diese Angaben ermöglichen, jedes Bio-Lebensmittel bis zum Erntestandort zurückzuverfolgen. Die korrekte Kennzeichnung zeigt das nachfolgende Beispiel eines Etiketts:

EU-Bio-Siegel Kennzeichnung DTL

Das Sternchen »*« mit zugehöriger Fußnote »* aus ökologischer Landwirtschaft« zeigt an, welche der einzelnen Zutaten des Bio-Produktes aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Im Beispiel der Bio-Fenchelsalami stammen alle Zutaten bis auf das Meersalz aus ökologischer Landwirtschaft. Das hat seine Ursache darin, dass Wasser und Mineralien nicht landwirtschaftlich angebaut werden und daher nicht »biofähig« sind. Sie sind Naturprodukte.

Die Codenummer der Öko-Kontrollstelle

Die Codenummer der staatlichen Öko-Kontrollstelle besteht aus drei Teilen: »DE – ÖKO – # # #«

  1. Das Länderkürzel, z.B. »DE« für Deutschland, »AT« für Österreich, »IT« für Italien
  2. Der Hinweis auf die Kontrolle durch eine ökologische Kontrollstelle, z.B. »ÖKO« für Deutschland, »BIO« für Österreich und Italien
  3. Die dreistellige Nummer der Öko-Kontrollstelle, z.B. »001« für die Öko-Kontrollstelle »BCS Öko-Garantie GmbH, Nürnberg«

Eine Aufschlüsselung aller Öko-Kontrollstellen-Nummer finden Sie unter
»Service« – »Adressen« – »Öko-Kontrollstellen« im Informationsportal Ökolandbau.

Die Herkunftsangabe

Als Herkunftsangabge ist eine der vier Begriffsvariationen erlaubt:

  1. »EU-Landwirtschaft«, wenn mindestens 98 % der Produktzutaten aus der Europäischen Union stammen.
  2. »Nicht-EU-Landwirtschaft«, wenn mindestens 98 % der Produktzutaten nicht aus der Europäischen Union stammen.
  3. »EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft«, wenn die Zutaten aus der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union stammen.
  4. »Name des Landes Landwirtschaft« z. B. »Deutschland Landwirtschaft« oder »Italien Landwirtschaft«, wenn mindestens 98 % der landwirtschaftlichen Produktzutaten aus einem einzelnen Land stammen. Die Angabe »EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft« entfällt.
Fördern Sie die regionale ökologische Landwirtschaft!
Beachten Sie die Herkunftsangabe Ihrer Bio-Produkte!
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EU-Bio-Siegel –  Europäische Kommission

Das EU-Bio-Siegel, auch bekannt als »Euro-Blatt«, entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard für biologisch erzeugte Lebensmittel und andere landwirtschaftliche Produkte wie Baumwolle. Das EU-Bio-Siegel muss laut Gesetz seit 2010 auf jedem Bio-Lebensmittel der Europäischen Union angebracht sein. Die Kriterien des EU-Bio-Siegels gehen über den Standard der herkömmlichen Landwirtschaft hinaus und fordern zentrale Umweltschutzmaßnahmen. Lesen Sie Genaueres unter »Mehr Infos anzeigen«.

Greensurance®-Meinung: Am EU-Bio-Siegel erkennen Sie Bio-Lebensmittel auf den ersten Blick – in der gesamten EU. Fördern und bevorzugen Sie BIO für sich und Ihre Umwelt, für das Wohl der Tiere und Ihre Gesundheit. Achten Sie zusätzlich auf Siegel der Öko-Anbauverbände mit noch höheren Bio-Vorschriften.

Mehr Infos anzeigen

Vergabekriterien des EU-Bio-Siegels

Kennzeichnung

  • Mindestens 95 % der Zutaten müssen ökologischen Ursprungs sein.
  • Maximal 5 % dürfen − wenn ökologische Zutaten nicht verfügbar sind − konventionellen Zutaten nach Anhang IX der EG-Öko-Verordnung 889/2008 entsprechen.

Kontrolle

  • Mindestens einmal jährlich erfolgt die Kontrolle der EU-Öko-Verordnung.
  • Zusätzliche Stichprobenkontrollen sind möglich.

Tierhaltung

  • Das EU-Bio-Siegel erlaubt unter Umständen und mit angemessenen Betäubungs- und/oder Schmerzmitteln die Enthornung von Wiederkäuern (z. B. Rinder, Schafe) sowie das Kupieren von Körperteilen (z. B. Schwänze, Ohren, Schnäbel, Flügel).
  • Hormone und wachstumsfördernde Stoffe sind verboten.
  • Antibiotika dürfen nicht präventiv, sondern nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.
  • Der Tierbesatz ist an die Fläche gebunden. Pro Hektar und Jahr darf nur eine begrenzte Anzahl an Tieren gehalten werden. EU-Bio erlaubt 580 Hähnchen, 230 Hennen, 14 Mastschweine pro Hektar und Jahr.
    Zum Vergleich: Öko-Anbauverbände erlauben lediglich 280 Hähnchen, 140 Hennen, 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr.
  • Tiertransporte sind nicht auf eine gewisse Entfernung beschränkt.
  • Tiere dürfen weder mit Stromstößen getrieben, noch mit schulmedizinischen Beruhigungsmitteln behandelt werden.
  • Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wild lebender Tiere gelten nicht als aus biologischer Produktion stammend.

Futtermittel

  • Möglichst 100 % des Futters sollen aus ökologischer Landwirtschaft verfüttert werden.
  • Mindestens 50 % des Futters − für Rinder, Schafe und Pferde − müssen vom eigenen Hof stammen. Für Schweine und Geflügel darf Futter komplett zugekauft werden.
  • Bei Nicht-Verfügbarkeit ökologischer Futtermittel darf das Futter gemäß Anhang IX der EU-Öko-Verordnung 889/2008 zugekauft werden. Konventionelles Soja und Palmöl aus Plantagen in Regenwaldgebieten sind demnach erlaubt.
  • Fischmehl-Verfütterung ist für alle Tierarten erlaubt, die keine Pflanzen fressen (z.B. Geflügel, Schweine).
  • Ein Verbot der Ganzjahresfütterung mit Silage ist in der EU-Öko-Verordnung nicht enthalten.

Dünger

  • Chemisch-synthetische Düngemittel sind verboten. Kunstdünger werden aus Erdöl hergestellt und schnell im Boden umgesetzt. Allerdings werden sie leichter aus dem Boden ausgewaschen oder durch Regen abgeschwemmt.
  • Es werden nur organische Dünger eingesetzt. Langsamer verrottender organischer Dünger wie Festmist gibt seine Nährstoffe nach und nach über einen längeren Zeitraum ab und wird weniger leicht abgeschwemmt.
  • Gülle, Jauche und Geflügelkot aus konventioneller Tierhaltung sind allerdings erlaubt (evtl. Medikamentenrückstände).
    Zum Vergleich: Siegel der Ökoverbände verbieten diese organische Dünger.
  • Bedenkliche organische Handelsdünger wie Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sind erlaubt (BSE-Problematik).

Pflanzenbau

  • Es wird eine vielseitigere Fruchtfolge angewandt. Die Abfolge verschiedener Pflanzen erhält und fördert die Bodenfruchtbarkeit. Durch den wechselnden Fruchtanbau wird der Schädlingsdruck im Vergleich zu Monokulturen vermindert und weniger Pflanzenschutzmittel kommen zum Einsatz.
  • Es werden nur biologisch abbaubare Pflanzenschutzmittel und Nützlinge eingesetzt.
  • Max. 6 kg Kupfer pro Hektar und Jahr dürfen zum Pflanzenschutz eingesetzt werden.
  • Es darf nur ökologisch erzeugtes Saatgut und Vermehrungsmaterial verwendet werden. Bei deren Nicht-Verfügbarkeit ist konventionelles Saatgut zugelassen.
  • Die Schadstoffbelastung im Boden durch vorherige Flächennutzung und Einträge aus der Umwelt werden nicht berücksichtigt.

Verarbeitungsmethoden

  • Grüne Gentechnik ist verboten. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Zellen oder gentechnisch hergestellte Produkte dürfen damit nicht verwendet werden.
  • Nanotechnologie ist nicht verboten.
  • Radioaktive Bestrahlung ist verboten. − Anwendungsbeispiele: Keimabtötung bei Gemüse und Obst, Füllhöhenmessung von Bierflaschen.

Zusatzstoffe im Lebensmittel

  • 47 Zusatzstoffe sind zugelassen und zum Teil auf bestimmte Produktgruppen und Verwendungszwecke beschränkt.
    Zum Vergleich: In Herkömmlich produzierten Lebensmitteln sind rund 350 Zusatzstoffe erlaubt.
  • »Natürliche Aromen« und Enzyme sind für alle Produktgruppen zugelassen (Hintergrundinfos im Beitrag »Vorsicht! »Greenwashing««).

Detaillierte Informationen zur Tierhaltung finden Sie im
WWF-Vergleich der Gütesiegel für Fleisch (PDF, 328 KB)

Die ausführlichen Richtlinien des EU-Bio-Siegels finden Sie auf der Webseite des Informationsportals Ökolandbau.de (Stichwort »Bio-Siegel« – »Nutzerinfor-mationen« – »Kontrollen« – »Gesetzliche Grundlagen«).

Zur Webseite Europäische Kommission

Bio-Siegel
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Das staatliche Bio-Siegel wurde 2001 als einheitliche Kennzeichnung aller Bio-Produkte in Deutschland eingeführt. Bis zur Einführung des europaweit geltenden EU-Bio-Siegels im Jahr 2010 war das deutsche Bio-Siegel verpflichtend. Heute kann das sechseckige Logo zusätzlich zum EU-Bio-Siegel freiwillig angebracht sein.Beide Siegel entsprechen dem gesetzlichen Mindeststandard für biologisch erzeugte Lebensmittel. Die Kriterien des staatlichen Bio-Siegels entsprechen den Kriterien des EU-Bio-Siegels.

Zur Webseite Bio-Siegel (Stichwort »Bio-Siegel« – »Verbraucherinformationen«)

Greensurance®-Meinung: Die bekannte deutsche Bio-Wabe ist weiterhin häufig als Bio-Kennzeichnung zu finden. Sie erleichtert das Erkennen der Bio-Lebensmittel. Fördern und bevorzugen Sie BIO für sich und Ihre Umwelt! Achten Sie zusätzlich auf Siegel der Öko-Anbauverbände mit noch höheren Bio-Vorschriften.

Die erfreuliche Entwicklung des Bio-Booms ist, dass mehr und mehr Menschen umweltschonende Bio-Produkte bevorzugen. Die Geschäfte reagieren auf die steigende Nachfrage und bieten vermehrt Bio-Lebensmittel an.

Jeder Supermarkt und Discounter hat Bio-Lebensmittel in sein Sortiment aufgenommen − häufig mit eigens hierfür entwickelten Bio-Eigenmarken. Diese Eigenmarken sind keine eigenständigen Bio-Siegel. Sie dienen lediglich der firmeneigenen Kennzeichnung und Werbung für Bio-Lebensmittel. Hier garantiert Ihnen das verpflichtend angebrachte EU-Bio-Siegel die Einhaltung der Kriterien für Bio-Produkte. Teilweise fordern Supermärkte und Discounter zusätzliche Kriterien von den Herstellern
(s. nachfolgende Siegelinformationen).

Bio-Produktion für den Massenmarkt?

Die Schattenseite des Bio-Booms ist die zunehmende Industrialisierung der Bio-Branche. Werden Lebensmittel in Massen produziert, vergrößern sich die Anbaufelder. Wie in der herkömmlichen Landwirtschaft so auch in der biologischen. Der technische Einsatz wird erhöht. Der finanzielle Druck auf die Landwirte steigt. Die Artenanzahl und deren Vielfalt gehen durch fehlende Nischen und Nahrungsangebot zunehmend auch auf den monotoner gestalteten Bio-Feldern zurück.

Daneben kommt es durch betrügerische Praktiken immer wieder zu Bio-Skandalen, die medienwirksam aufgearbeitet werden. Diese Machenschaften sind in jedem Fall aufdecken, zu bestrafen und für die Zukunft zu verhindern. Dennoch handelt es sich hierbei um wenige schwarze Schafe. Der Großteil der Bio-Landwirte arbeitet engagiert und tatkräftig für eine Landwirtschaft in engerer Zusammenarbeit mit der Natur.

Bio-Lebensmittel bevorzugen!

Trotz einzelner schwarze Schafe gilt: Die Produktion von Bio-Lebensmitteln ist ein entscheidender Schritt für den Umweltschutz. Sie verhindert den Anbau Grüner Gentechnik. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngemittel sind für die Herstellung der Bio-Lebensmittel verboten. Bio-Lebensmittel werden nicht radioaktiv bestrahlt und dürfen nur einen Bruchteil der Zustatzstoffe enthalten, die in herkömmlichen Lebensmittel eingesetzt werden.

Wenn Sie bezüglich der Bio-Qualität Ihrer Lebensmittel auf Nummer sicher gehen möchten, bevorzugen Sie Bio-Lebensmittel der Öko-Anbauverbände (s. Siegel der Öko-Anbauverbände). Die Verbände stellen deutlich höhere Anforderungen an Produktion und Verarbeitung der Bio-Lebensmittel als das EU-Bio-Siegel.

Schenken Sie Ihrem Körper gesunde und gesund produzierte Lebensmittel!

Bio-Smiley – Aldi Süd

Die Eigenmarke Bio-Smiley kennzeichnet Bio-Lebensmittel in den Märkten des Unternehmen Aldi Süd. Die markierten Lebensmittel erfüllen die Bio-Kriterien des EU-Bio-Siegels.
Das folgende Zitat bekräftigt den Einfluss Ihres Einkaufsverhaltens im Laden:

Grundsätzlich nehmen wir nur Bio-Produkte in unser Sortiment auf, die von einer Mehrzahl unserer Kundinnen und Kunden nachgefragt werden […].
Aldi Süd (FAQ 01.02.2013)

Greensurance®-Meinung: Das Bio-Smiley kennzeichnet Bio-Lebensmittel, die die Kriterien des EU-Bio-Siegels erfüllen. Unterstützen Sie die ökologische Landwirtschaft und den Schutz der Umwelt durch den Einkauf von Bio-Lebensmitteln. Bevorzugen Sie lieber noch Bio-Lebensmittel der Öko-Anbauverbände.

GutBio – Aldi Nord

Die Eigenmakre GutBio kennzeichnet Bio-Lebensmittel in den Märkten des Unternehmen Aldi Nord. Die Bio-Lebensmittel erfüllen den Standard des EU-Bio-Siegels.
Informieren Sie sich hier über die detaillierten Bio-Kriterien des EU-Bio-Siegels.

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Greensurance®-Meinung: Gut Bio kennzeichnet Bio-Lebensmittel, die die Kriterien des EU-Bio-Siegels erfüllen. Unterstützen Sie die ökologische Landwirtschaft und den Schutz der Umwelt durch den Einkauf von Bio-Lebensmitteln. Bevorzugen Sie lieber noch Bio-Lebensmittel der Öko-Anbauverbände.

Neben dem EU-Bio-Siegel können Siegel der sogenannten »Öko-Anbauverbände« auf Bio-Lebensmitteln angebracht sein. In Öko-Anbauverbänden haben sich Bio-Landwirte zusammengeschlossen, die gemeinsam strengere Richtlinien als der EU-weite Bio-Standard erfüllen. Diese Landwirte gehen freiwillig über das gesetzliche Maß für Bio-Lebensmittel hinaus.

Landwirte der Öko-Anbauverbände leisten mehr.

  • Die Bio-Produkte werden weitgehend regional erzeugt und verarbeitet.
  • Gülle und Hühnertrockenkot aus konventionellen Betrieben sind verboten; ebenso bedenkliches Blut-, Fleisch- und Knochenmehl als organischer Dünger (BSE-Problematik).Zulässige biologische Pflanzenschutzmittel sind stärker beschränkt
  • Futtermittel werden größtenteil selbst erzeugt oder stammen von anderen Biohöfen. Z.T. bereits echte 100 % Bio-Fütterung (z. B. Demeter) oder Verbot von Futtermittelimporten aus Übersee (z. B. Gäa).
  • Futtermittelzusätze sind stärker eingeschränkt (z. B. Verbot von Fischmehl).
  • Die Tierhaltung findet möglichst artgerecht statt: Geringere Besatzdichten, höhere Grundflächen im Geflügelbereich, Wasserzugang für Wassergeflügel.
  • Die Anzahl zugelassener Verarbeitungshilfsstoffe und Zusatzstoffe ist stärker eingeschränkt.

Wer steht hinter den Öko-Anbauverbänden?

Noch bevor es einheitliche staatliche Regelungen zur ökologischen Landwirtschaft gab, wirtschafteten zahlreiche Betriebe in Deutschland bereits ökologisch. Sie schlossen sich zu nationalen Öko-Anbauverbänden zusammen. Dadurch verpflichten sie sich zur Einhaltung der jeweiligen, selbstauferlegten Verbandsrichtlinien.

Ihre Erzeugnisse vermarkten sie bis heute mit dem zugehörigen Siegel des Öko-Anbauverbandes. Daran erkennen Sie, dass für dieses Produkt strengere Bio-Kriterien eingehalten wurden als für EU-Bio nötig ist. Das Verbandssiegel wird zusätzlich zum EU-Bio-Siegel auf dem Produkt angebracht.

Öko-Anbauverbände übernehmen folgende Aufgaben

  • Vergabe des Verbandssiegels
  • Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Richtlinien für Erzeugung und Verarbeitung
  • Zertifizierung der nationalen und internationalen Bio-Standards
  • Beratung ökologisch wirtschaftender landwirtschaftlicher Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe
  • Akquise, Unterstützung und Begleitung von Unternehmen bei der Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise
  • Interessenvertretung der Mitglieder in Politik und Wirtschaft

Diese und weitere Informationen finden Sie im Seminar-Vortrag (PDF, 1,67 MB)  von Frau Dipl. agr. Blumenschein (2008).

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Wer steht hinter den Öko-Anbauverbänden?

Noch bevor es einheitliche staatliche Regelungen zur ökologischen Landwirtschaft gab, wirtschafteten zahlreiche Betriebe in Deutschland bereits ökologisch. Sie schlossen sich zu nationalen Öko-Anbauverbänden zusammen. Dadurch verpflichten sie sich zur Einhaltung der jeweiligen, selbstauferlegten Verbandsrichtlinien.

Ihre Erzeugnisse vermarkten sie bis heute mit dem zugehörigen Siegel des Öko-Anbauverbandes. Daran erkennen Sie, dass für dieses Produkt strengere Bio-Kriterien eingehalten wurden als für EU-Bio nötig ist. Das Verbandssiegel wird zusätzlich zum EU-Bio-Siegel auf dem Produkt angebracht.

Demeter − Demeter e.V.

Der Vorreiter der Bio-Branche ist der älteste Öko-Anbauverband Demeter. Demeter stellt die mit Abstand strengsten Anforderungen an die ökologische Landwirtschaft. Demeter-Landwirte und -Verarbeiter arbeiten seit der Verbandsgründung im Jahr 1924 gemäß der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise nach Rudolf Steiner.
Das bedeutet, sie arbeiten auf der Grundlage anthroposophischer und wissenschaftlicher Menschen- und Naturerkenntnis. Die Erde und den Betrieb verstehen sie als lebendigen Organismus.

Greensurance®-Meinung: Greensurance® empfiehlt Demeter als das strengste erhältliche Bio-Siegel. Mit diesem Siegel sind Sie auf der sicheren Seite. Gönnen Sie sich den Genuss gesündester und umweltfreundlichster Bio-Lebensmittel vom Bio-Vorreiter Demeter.

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Vergabekriterien nach Demeter

Betriebsumstellung

  • Gesamtbetriebsumstellung ist Pflicht. − Dadurch ist die Anwendung von Gentechnik, Kunstdünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in nächster Nähe zu biologisch bewirtschafteten Flächen verboten.
  • Der gesamte Demeter-Betrieb muss biologisch dynamisch bewirtschaftet werden.

Kennzeichnung

  • Mindestens 95 % der Zutaten müssen ökologischen Ursprungs sein.
  • Mindestens 90 % der Zutaten müssen aus Demeter-Herstellung stammen, damit das Demeter-Markenzeichen geführt werden darf.

Kontrolle

  • Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Kontrolle der EU-Öko-Verordnung.
  • Zusätzlich erfolgt mindestens einmal jährlich eine Kontrolle nach Demeter-Verbandsrichtlinien.
  • Zusätzliche Stichprobenkontrollen sind möglich.
  • Zusätzlich findet bei Demeter jährlich ein verbindliches Betriebs-Entwicklungsgespräch unter Kollegen statt. − Dabei wird einerseits auf positive Entwicklungen und Chancen, andererseits auf Problembereiche geachtet und Lösungsansätze entwickelt.

Tierhaltung

  • Für landwirtschaftliche Demeter-Betriebe ist Tierhaltung vorgeschrieben, um mit hofeigenem Dünger einen möglichst geschlossenen Betriebs-Kreislauf zu erreichen.
  • Demeter verbietet die schmerzhafte Enthornung von Wiederkäuern (z. B. Rinder, Schafe) sowie das Kupieren von Körperteilen (z. B. Schwänze, Ohren, Schnäbel, Flügel).
  • Hormone und wachstumsfördernde Stoffe sind verboten. Antibiotika dürfen nicht präventiv, sondern nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.
  • Der Tierbesatz ist an Flächen gebunden. – Um eine Überdüngung und Grundwasserbelastung auszuschließen, darf bei Öko-Anbauverbänden lediglich eine geringere Anzahl Tiere pro Hektar und Jahr gehalten werden.
    Demeter erlaubt: 280 Hähnchen, 140 Hennen, 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr.
    Zum Vergleich: EU-Bio erlaubt: 580 Hähnchen, 230 Hennen, 14 Mastschweine pro Hektar und Jahr.
  • Tiertransport ist bis max. 200 km Entfernung erlaubt. Der Transport von Tierkörpern ist dem Transport lebender Tiere vorzuziehen.
  • Tiere dürfen weder mit Stromstößen getrieben, noch mit schulmedizinischen Beruhigungsmitteln behandelt werden.

Futtermittel

  • 100 % Futter aus ökologischer Landwirtschaft ist vorgeschrieben. − Mindestens 80 % der Futterration für Wiederkäuer und mindestens 50 % des gesamten Tierfutters muss Demeter-Qualität entsprechen.
  • Mindestens 50 % des Futters müssen vom eigenen Hof stammen. Im Notfall darf Futter in Demeter-Qualität zugekauft werden. Ist dieses nicht mehr verfügbar, darf ökologisches Futter nach EU-Öko-Verordnung zugekauft werden
  • Demeter verbietet den Zukauf jeglicher konventioneller Futtermittel.
  • Fischmehl-Verfütterung ist verboten.
  • Ganzjahresfütterung mit Silage ist verboten. Im Sommer muss überwiegend Grünfutter angeboten werden.

Dünger

  • Einsatz biologisch-dynamischer Präparate aus Kräutern, Mineralien und biologischem Kuhmist ist vorgeschrieben, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen.
  • Gülle, Jauche und Geflügelkot aus konventioneller Tierhaltung sind verboten.
  • Bedenkliche organische Handelsdünger wie Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sind verboten (BSE-Problematik).

Pflanzenbau

  • Es wird eine erhöhte und abwechslungsreiche Fruchtfolge angewandt, die durch den Anbau verschiedener Pflanzen in Folge die Bodenfruchtbarkeit erhält und verbessert sowie den Schädlingsdruck vermindert.
  • Die Schadstoff-Belastung im Boden durch vorherige Nutzung und Einträge aus der Umwelt wird berücksichtigt.
  • Max. 3 kg Kupfer pro Hektar und Jahr dürfen zum Pflanzenschutz eingesetzt werden. Einsatz nur in Dauerkulturen erlaubt (z. B. Wein- und Obstanbau).
  • Gentechnisch veränderte Saaten sind verboten. Eigene bio-dynamische Saatgutzüchtung ist vorgeschrieben. Bei Getreide sind nur samenfeste Sorten zugelassen, weder Hybride noch Sorten aus Zellfusionstechnik sind erlaubt.

Verarbeitungsmethoden

  • Grüne Gentechnik ist verboten. Keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO), Zellen oder gentechnisch hergestellte Produkte dürfen verwendet werden.
  • Nanotechnologie ist verboten. − im Gegensatz zum EU-Bio-Siegel.
  • Radioaktive Bestrahlung ist verboten. − Anwendungsbeispiel: Keimabtötung bei Gemüse und Obst, Füllhöhenmessung von Bierflaschen.
  • Demeter verbietet zusätzlich die Homogenisierung der Milch.

Zusatzstoffe im Lebensmittel

  • Lediglich 13 absolut notwendige Zusatzstoffe sind zugelassen und auf bestimmte Produktgruppen und Verwendungszwecke beschränkt.
  • »Natürliche Aromen« und Enzyme sind verboten. − Lediglich Aromaextrakte der namensgebenden Pflanze sind erlaubt,
    wie z. B. reine ätherische Öle.

Demeter-Produkte sind nicht im konventionellen Supermarkt oder Discounter erhältlich.

Detaillierte Informationen zur Tierhaltung finden Sie im
WWF-Vergleich der Gütesiegel für nachhaltig produziertes Fleisch.

Weitere Informatioen zu diesem und weiteren Bio-Siegeln finden Sie im
Richtlinien-Vergleich des Umweltinstitut München e.V..

Zur Webseite des Demeter e.V.

Naturland – Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V.

Der Verein Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. wurde im Jahr 1982 mit Sitz in Gräfelfing bei München gegründet und agiert heute weltweit im Bereich der ökologischen Landwirtschaft. Naturland stellt strenge Anforderungen an die ökologische Landwirtschaft, die über die Kriterien des EU-Bio-Siegels hinaus gehen. Der Öko-Anbauverband Naturland gehört zu den großen Zertifizierungsorganisationen für Bio-Produkte. Neben der ökologischen Landwirtschaft erschließt Naturland zunehmend weitere Bereiche. Unter anderem stellt Naturland Kriterien für ökologische Aquakultur, Kosmetik, Textilien und Waldnutzung.
Greensurance®-Meinung: Greensurance® empfiehlt Naturland als ein strenges Bio-Siegel. Mit diesem Siegel sind Sie auf der sicheren Seite. Gönnen Sie sich den Genuss gesunder und umweltfreundlicher Bio-Lebensmittel von Naturland.

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Vergabekriterien nach Naturland

Betriebsumstellung

  • Gesamtbetriebsumstellung ist Pflicht.
  • Dadurch ist die Anwendung von Gentechnik, Kunstdünger und chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in nächster Nähe zu biologisch bewirtschafteten Flächen verboten.

Kennzeichnung

  • Mindestens 95 % der Zutaten müssen ökologischen Ursprungs sein.

Kontrolle

  • Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Kontrolle der EU-Öko-Verordnung.
  • Zusätzlich erfolgt mindestens einmal jährlich eine Kontrolle nach Naturland-Verbandsrichtlinien.
  • Zusätzliche Stichprobenkontrollen sind möglich.

Tierhaltung

  • Naturland erlaubt unter Umständen und mit angemessenen Betäubungs- und/oder Schmerzmitteln das schmerzhafte Kupieren von Körperteilen (z. B. Schwänze, Ohren, Zähne, Schnäbel, Flügel) sowie die Enthornung von Wiederkäuern (z. B. Rinder, Schafe).
  • Hormone und wachstumsfördernde Stoffe sind verboten. Antibiotika dürfen nicht präventiv, sondern nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.
  • Der Tierbesatz ist an Flächen gebunden. – Um eine Überdüngung und Grundwasserbelastung auszuschließen, darf bei Öko-Anbauverbänden lediglich eine geringere Anzahl Tiere pro Hektar und Jahr gehalten werden.
    Naturland erlaubt: 280 Hähnchen, 140 Hennen, 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr.
    Zum Vergleich: EU-Bio erlaubt: 580 Hähnchen, 230 Hennen, 14 Mastschweine pro Hektar und Jahr.
  • Tiertransport bis max. 200 km Entfernung erlaubt.
  • Tiere dürfen weder mit Stromstößen getrieben, noch mit schulmedizinischen Beruhigungsmitteln behandelt werden.

Futtermittel

  • Möglichst 100 % des Futters ist aus ökologischer Landwirtschaft zu verfüttern.
  • Mindestens 50 % des Futters müssen vom eigenen Hof oder aus einer durch Naturland genehmigten Betriebskooperation stammen. Im Ausnahmefall darf ökologisches Futter nach EU-Öko-Verordnung zugekauft werden.
  • Ist Futter nach Kriterien des EU-Bio-Siegels nicht mehr erhältlich, darf Futter von extensiv bewirtschafteten Flächen und zuletzt von konventionell bewirtschafteten Flächen zugekauft werden.
  • Fischmehl-Verfütterung ist verboten.
  • Ganzjahresfütterung mit Silage ist verboten. Im Sommer muss überwiegend Grünfutter angeboten werden.

Dünger

  • Gülle, Jauche und Geflügelkot aus konventioneller Tierhaltung sind verboten.
  • Bedenkliche organische Handelsdünger wie Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sind verboten (BSE-Problematik).

Pflanzenbau

  • Es wird eine erhöhte und abwechslungsreiche Fruchtfolge angewandt, die durch den Anbau verschiedener Pflanzen in Folge die Bodenfruchtbarkeit erhält und verbessert sowie den Schädlingsdruck vermindert.
  • Die Schadstoff-Belastung im Boden durch vorherige Nutzung und Einträge aus der Umwelt wird berücksichtigt.
  • Max. 3 kg Kupfer pro Hektar und Jahr dürfen zum Pflanzenschutz eingesetzt werden. Für Hopfen max. 4 kg pro Hektar und Jahr.
  • Gentechnisch veränderte Saaten sind verboten. Das eingesetzte Saat- und Pflanzgut muss − soweit erhältlich − Naturland-zertifiziert sein bzw. einer von Naturland als gleichwertig anerkannten Zertifizierung entsprechen. Bei der Auswahl stehen gesundes und widerstandsfähiges Pflanz- und Saatgut im Vordergrund. Die Sicherung der genetischen Vielfalt sollte bei der Arten- und Sortenwahl berücksichtigt werden.

Verarbeitungsmethoden

  • Grüne Gentechnik ist verboten. Keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO), Zellen oder gentechnisch hergestellte Produkte dürfen verwendet werden.
  • Nanotechnologie ist verboten. − im Gegensatz zum EU-Bio-Siegel.
  • Radioaktive Bestrahlung ist verboten. − Anwendungsbeispiel: Keimabtötung bei Gemüse und Obst, Füllhöhenmessung von Bierflaschen.

Zusatzstoffe im Lebensmittel

  • 21 Zusatzstoffe sind zugelassen und auf bestimmte Produktgruppen und Verwendungszwecke beschränkt.
  • »Natürliche Aromen« und Enzyme sind je nach Produktgruppe eng begrenzt.

Detaillierte Informationen zur Tierhaltung finden Sie im
WWF-Vergleich der Gütesiegel für nachhaltig produziertes Fleisch.

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Bio-Siegeln finden Sie im
Richtlinien-Vergleich des Umweltinstitut München e.V..

Zur Webseite von Naturland

Nachfolgende Siegel kennzeichnen keine Bio-Lebensmittel. Dennoch handelt es sich um bedeutende Siegel für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Im besten Fall erwerben Sie Lebensmittel mit Bio-Siegel und nachfolgenden Siegeln dieser Rubrik.

Die Siegel dieser Rubrik garantieren für bestimmte Kriterien, die einen Teilbereiche der Produktion abdecken: Die Palette reicht von Siegeln zur Kennzeichnung regionaler Produkte, über Siegel für ethisch vertretbar hergestellte Lebensmitte bis hin zu Siegeln, die mehr Tierschutz garantieren oder vegane Produkte kennzeichnen.

Kombinieren Sie einzelne Siegel. So erhalten Sie Lebensmittel, die Menschen, Tiere und die Umwelt auf optimale Weise schützen.
Bevorzugen Sie Bio-Produkte aus der Region. − So schonen Sie das Klima durch kurze Transportwege und fördern die heimische Landwirtschaft.

Gönnen Sie sich Bio-Schokolade aus fairem Handel. − Damit schützen Sie Mensch und Umwelt:

Was ist »Fairer Handel« bzw. »Fairtrade«?

Werden Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte fair gehandelt (Fairtrade), erhalten Arbeiterinnen und Arbeiter einen gerechten und fairen Lohn für ihre Arbeit. Besonders notwendig sind faire Löhne für landwirtschaftliche Produkte wie Bananen, Kakao- und Kaffeebohnen, die zum größten Teil in Entwicklungsländern angebaut werden. Bis heute findet Kinderarbeit und Kindersklaverei auf Kakao-Plantagen statt.

Verhelfen Sie Kindern und Erwachsenen zu einer lebenswerten Zukunft:
Wählen Sie fair gehandelte Bio-Lebensmittel.

Der Kurzfilm »Global.Fair − Fairtrade verbindet Menschen« (5:31 min) gibt Ihnen einen kurzen und dennoch umfassenden Überblick über den Fairen Handel (Fairtrade). Es wird auf verschiedene Anwendungsbereiche, beteiligte Menschen und geforderte Kriterien eingegangen:

Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Fairtrade Deutschland.

Fairtrade – TransFair e.V.

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Im Jahr 1992 startete der gemeinnützige Verein TransFair e.V. seine Arbeit mit dem Ziel, benachteiligte Baumwoll-Produzentenfamilien in Afrika, Asien und Lateinamerika zu fördern und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen durch den fairen Handel zu verbessern. Der Standard definiert und fördert hohe ethische Anforderungen an nachhaltig und fair produzierte Lebensmittel. Als unabhängige Initiative handelt TransFair nicht selbst mit Waren, sondern ist lediglich für die Vergabe des Fairtrade-Siegels zuständig.

Greensurance®-Meinung: Greensurance® empfiehlt das Fairtrade-Siegel als vertrauenswürdiges Siegel. Der Standard definiert und fördert hohe Mindestanforderungen an nachhaltig sowie fair produzierte Ware. Bevorzugen Sie fair gehandelte Lebensmittel – besser noch fair gehandelte Bio-Lebensmittel. BIO und FAIR ist optimal.

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Vergabekriterien des Fairtrade-Siegels

Die drei Säulen des Fairtrade-Standards sind Ökonomie, Ökologie und Soziales:

Der Ökonomische Standard

  • Der Fairtrade-Standard schreibt für alle Produkte vor, dass ein Fairtrade-Mindestpreis ausgezahlt werden muss. Dieser Mindestpreis hilft dabei, die Kosten der nachhaltigen Produktion zu decken. Mit kostendeckenden Preisen können die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Produzenten verbessert werden. Daher wird Fairtrade oft als Strategie zur Armutsbekämpfung gesehen.
  • Neben fairen Preisen für die Produzenten, bekommt die Produzenten-Organisationen eine zusätzliche Zahlung − die Fairtrade-Prämie. Diese ist dafür bestimmt, gemeinsame soziale Projekte zu ermöglichen. Beispielsweise wird mithilfe der Fairtrade-Prämie in den Bau einer Schule oder der Wasserversorgung investiert.
  • Langfristige Handelsbeziehungen bieten den Produzenten Sicherheit und falls nötig eine Vorfinanzierung vor der Ernte, sodass Investitionen unabhängig vom Ernteertrag und von finanziellen Engpässen möglich sind.

Der Ökologische Standard

  • Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und bestimmte Substanzen (z. B. bestimmte Pflanzenschutzmittel) sind verboten.
  • Fairtrade-Produkte müssen laut Vergabekriterien nicht biologisch angebaut werden. Dennoch wird der Anbau biologischer Produkte gefördert – beispielsweise durch höhere Fairtrade-Mindestpreise für Bio-Produkte.
  • Es wird auf die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, den Schutz der Wasserressourcen und die Bewahrung der Biodiversität geachtet.

Der soziale Standard

  • Die Arbeitsbedingungen müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Illegale Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung sind verboten.
  • Die Produzenten erhalten Versammlungsfreiheit. Gemeinschaftsprojekte werden gefördert.
  • Alle Mitglieder müssen demokratisch an den Entscheidungen der Organisation beteiligt werden und wenn möglich aktiv an ihr mitwirken.
  • Die Arbeitsbedingungen vor Ort werden verbessert. So müssen Sicherheit am Arbeitsplatz und eine kostenlose ärztliche Versorgung gewährleistet werden. Der Mutterschutz ist vertraglich geregelt.
  • Das Verbot des Einsatzes bestimmter Pflanzenschutzmittel trägt neben dem Schutz der Umwelt auch zum Schutz der Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter bei.

Das Fairtrade-Siegel wird für 3 Jahre vergeben.

Die Organisationsstruktur hinter dem Fairtrade-Siegel

Die Fairtrade Labelling Organizations International (FLO), die Dachorganisation der Fairtrade-Siegel, entwickelt die Vergabekriterien der Fairtrade-Siegel stetig weiter. Diese sind in den Bereichen Lebensmittel (u.a. Bananen, Kaffee, Schokolade, Kräuter & Gewürze), Baumwolle und Blumen zu vergeben.

Geprüft werden die Standards durch ein unabhängiges Kontrollsystem nach ISO 65, der internationalen Qualitätsnorm für Zertifizierungsstellen. Die unabhängige Zertifizierungsgesellschaft FLO-CERT überprüft vor Ort, ob die Fairtrade-Standards bei Produzenten und Händlern eingehalten und die sozialen, ökonomischen und ökologischen Standards erfüllt werden. FLO-CERT zertifiziert Produzenten und Händler in über 70 Ländern nach den Fairtrade-Standards.

Kritik am Fairtrade-Siegel

In Deutschland kennen rund die Hälfte aller Konsumenten das Fairtrade-Siegel. Die meisten davon vertrauen dem Siegel. Dennoch gibt es kritische Ansichten gegenüber dem Fairtrade-Siegel: Häufig wird die fehlende Transparenz der Preiszusammensetzung der Fairtrade-Produkte kritisiert. Der Verbraucher kann auf den ersten Blick nicht erkennen, welchen Anteil am Mehrbetrag, den er im Vergleich zu herkömmlichen Produkten bezahlt, die Produzenten erhalten und welcher Anteil den Einzelhändlern zugute kommt oder Verwaltungskosten der Fairtrade-Organisation deckt.
Die von Fairtrade gezahlten Mindestpreise sind jedoch frei im Internet verfügbar und jedem öffentlich zugänglich. Zudem erfährt der Verbraucher bei keinem anderen Produkt im Supermarkt die genaue Preiszusammensetzung.

Zur Webseite Fairtrade Deutschland

Hand in Hand − Rapunzel Naturkost GmbH

Das Unternehmen Rapunzel Naturkost GmbH verarbeitet und handelt seit 1974 ausschließlich biologische Rohstoffe. Mit dem internationalen Ausbau der Handelsbeziehungen entwickelte Rapunzel Anfang der 1990er Jahre das Hand in Hand-Fairtradeprogramm. Somit ist das firmeneigene Hand in Hand-Siegel ein Kombinationssiegel für ökologisch und zugleich fair produzierte und gehandelte Produkte.

Greensurance®-Meinung: Bevorzugen Sie Produkte mit dem Hand in Hand-Siegel, um mit einem Handstreich zugleich die Umwelt und alle beteiligten Menschen zu schützen. Denn: Die Kombination BIO & Fair ist optimal.

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Vergabekriterien des Hand in Hand-Siegels

100 % EU-Bio-Qualität

  • Einhaltung aller nationaler gesetzlicher Regelungen im Bereich Sozial-, Umwelt- und Arbeitsrecht>
  • Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit
  • Soziale Absicherung der Mitarbeitenden
  • Menschenwürdige, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen
  • Durchgängige Transparenz

Rapunzel garantiert den Hand in Hand-Partnern im Gegenzug:

  • Direkte und langfristige Lieferbeziehungen und Abnahmegarantien
  • Faire Produktpreise zuzüglich einer Hand in Hand-Prämie
  • Förderung öko-sozialer Projekte über die Hand in Hand-Prämie
  • Unterstützung und Beratung der Hand in Hand-Partner
  • Kostenübernahme der Hand in Hand-Inspektion und -Zertifizierung
  • Vorfinanzierungen und Kredite auf Anfrage
  • 1% des Einkaufswertes aller Hand in Hand-Rohstoffe fließen in den Hand in Hand-Fonds (verwaltet von Rapunzel und der Deutschen Umwelthilfe)

Hand in Hand-Produkte können Sie in Bio-Supermärkten, Naturkostläden und Reformhäusern erwerben.

Zur Webseite Rapunzel

Regionale Siegel

Regionalfenster – Regionalfenster e.V.

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Das Regionalfenster als regionales Siegel vereinfacht Ihnen die Suche nach Lebensmitteln, die in Ihrer Region produziert und verarbeitet wurden. Seit 2014 kennzeichnet das Siegel des Trägervereins Regionalfenster e.V. bundesweit einheitlich regional produzierte Lebensmittel.
Greensurance®-Meinung: Das Regionalfenster setzt als bundesweit geltendes Siegel den Mindeststandard für regional produzierte Lebensmittel. Beachten Sie beim Kauf eine möglichst eng gefasste Herkunftsregion und achten Sie zusätzlich auf ein Bio-Siegel.

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Vergabekriterien des Regionalfensters

  • Die Herkunftsregion der Rohwaren muss eindeutig und nachprüfbar benannt sein (z.B. Landkreis, Bundesland oder Angabe eines Radius in Kilometern)
  • Die Region muss kleiner als die Bundesrepublik Deutschland sein. Staats- oder Ländergrenzen können jedoch überschritten werden (z.B. Getreide aus der Eifel oder 100 Kilometer um Aachen).
  • Insgesamt müssen mindestens 51 % des Gesamtgewichtes aus der definierten Region stammen.
  • Pro Produkt müssen die erste Hauptzutat bzw. die wertgebenden Zutaten zu 100 % aus der definierten Region stammen. Gegebenenfalls müssen weitere Zutaten aus der definierten Region stammen.
    Beispielsweise ein Erdbeer-Fruchtaufstrich (75 % Erdbeeren): 100 % der Erdbeeren müssen aus der definierten Region stammen.
  • Der Ort der Verarbeitung muss im Regionalfenster benannt werden.
  • Es erfolgt eine jährliche Prozesskontrolle in Form eines dreistufigen, neutralen Prüf- und Sicherungssystems.
  • Das jeweilige beauftragte Zertifizierungsunternehmen wird im Regionalfenster benannt.

Ein Beispiel eines Regionalfensters

Schinkenwurst (47 % Schweinefleisch, 45 % Rindfleisch):
100 % des Schweinefleischs muss aus der definierten Region stammen. Da diese Zutat weniger als 50 % des Produktgesamtgewichts beträgt, muss auch das Rindfleisch zu 100 % aus der definierten Region stammen. –> Anteil regionaler Rohstoffe am Gesamtprodukt = 92% (Bsp-Logo)

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Das Regionalfenster beinhaltet ausschließlich Aussagen zur Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Zutaten, dem Ort der Verarbeitung und optional zu den Vorstufen der Landwirtschaft. Aussagen zur Art der Erzeugung (z.B. fair, nachhaltig, ökologisch, ohne Gentechnik, tiergerecht) sind im Regionalfenster nicht zugelassen.

Zur Webseite des Regionalfenster e.V.

Regionales Bio-Siegel Geprüfte Qualität – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

Das regionale Bio-Siegel des Bayerischen Staatsministeriiums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist ab Herbst 2015 im Handel zu finden. Es vereinfacht Ihnen die Suche nach biologischen Lebensmitteln aus einer Region. Dabei gehen die Kriterien über den gesetzlichen Standard des EU-Bio-Siegels hinaus.
Greensurance®-Meinung: Bio und Regional sind optimal. Dabei geht das regionale Bio-Siegel zudem über die Kriterien des gesetzlichen EU-Bio-Siegels hinaus. Beachten Sie dieses Siegel bei Ihrem Einkauf.

BIO Bayern

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Höhere Vergabekriterien als EU-Bio-Siegel

Tierhaltung

  • Strengere Tierbesatz-Obergrenzen für Schweine und Geflügel. Das Siegel erlaubt beipielsweise 280 Masthähnchen und 280 Junghennen pro Hektar und Jahr. Zum Vergleich: EU-Bio erlaubt 580 Hähnchen und 230 Hennen pro Hektar und Jahr.

Futtermittel

  • Mindestens 50 % der Futtermittel müssen auf dem eigenen Betrieb oder in festen Futter-/ Mistkooperationen erzeugt werden.
  • Im Sommer müssen Wiederkäuer erhebliche Anteile des Grundfutters aus Grünfutter erhalten.
  • Ausschließliche Silagefütterung ist nicht gestattet.

Dünger

  • Keine Verwendung von frischem, getrocknetem oder kompostiertem Geflügelmist und kein Zukauf von flüssigen tierischen Exkrementen (Gülle, Jauche etc.) aus konventioneller Erzeugung.
  • Verwendung kompostierter oder fermentierter Haushaltsabfälle nur bei Vorlage zusätzlicher Öko-Gütesicherungskriterien.
  • Keine Verwendung von Produkten oder Nebenprodukten tierischen Ursprungs in der Düngung mit Ausnahme von Huf-, Haar- und Hornmehl.
  • Der Zukauf organischer Düngermittel ist auf max. 40 kg N/ha beschränkt.
  • Bei Einsatz von Kupferpräparaten ist die Wirkstoffmenge auf maximal 3 kg/ha und Jahr begrenzt (Hopfenanbau maximal 4 kg/ha und Jahr).

Pflanzenbau

  • Mindestens 20 % Leguminosen müssen in der Fruchtfolge auf Ackerflächen angebaut werden.
  • Im Gemüsebau kein Einsatz von erdenlosen Kulturverfahren außer Sprossenerzeugung.

Für die Einhaltung der erhöhten Qualitätskriterien ohne konkreten Herkunftsbezug steht das grüne Bio-Siegel Geprüfte Qualität.Bio StrengerAllgZur genauere Angabe der Produktherkunft beachten Sie hierbei die Herkunftsangabe des EU-Bio-Siegels.

Bio-Siegel mit Herkunftsnachweis

Können die Erzeugnisse lückenlos von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Ladentheke einer bestimmten Herkunft (z. B. Bayern) zugeordnet werden, so kann das blaue Bio-Siegel Geprüfte Qualität eine entsprechende Herkunftsangabe enthalten. Die Herkunft wird in diesem Fall sowohl über einen entsprechenden Schriftzug als auch durch die jeweiligen Landesfarben im inneren Oval dargestellt.

Bio-Logo Vorlage und Beispiel-Logo für Bio-Bayern

 

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Generell steht das Bio-Siegel allen Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft in der Europäischen Union offen. Weitere mögliche regionale Siegeldarstellungen finden Sie auf der Webseite des StMELF.

Zur Webseite Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) (unter »Markt und Absatz«)

UNSER LAND – UNSER LAND GmbH

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UNSER LAND ist ein weiteres Siegel für regionale Lebensmittel. Seit 2000 vereinigt die UNSER LAND GmbH alle sogenannten »Solidargemeinschaften«, wie beispielsweise die Solidargemeinschaft WEILHEIM-SCHONGAUER LAND. Jede Solidargemeinschaft vermarktet ihre regional produzierten und regionaltypischen Lebensmittel. Verbreitet ist das UNSER LAND-Logo in großen Teilen Südbayerns.
Greensurance®-Meinung: Das UNSER LAND-Siegel garantiert Ihnen regional produzierte Lebensmittel ohne Gentechnik. Schützen Sie die heimische, kleinstrukturierte Landwirt-schaft und das Klima durch den Kauf regionaler Lebensmittel. Achten Sie zusätzlich auf ein Bio-Siegel.

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Vergabekriterien des UNSER LAND-Siegels

Generell gilt

UNSER LAND Lebensmittel stammen aus

1. konventioneller Landwirtschaft nach strengen UNSER LAND Richtlinien

2. ökologischer Landwirtschaft nach den Richtlinien des EU-Biosiegels

Gesamtökologische Kriterien

  • Der Einsatz der Agrogentechnik ist verboten.
  • UNSER LAND Richtlinien gelten produktbezogen und gehen über das gesetzlich geregelte Maß der konventionellen Landwirtschaft hinaus. Chemischer Pflanzenschutz ist beispielsweise bei Getreide und Kartoffeln verboten.
  • In den Solidargemeinschaften werden Landwirtschaft, Handwerk und Handel, Verbraucher, Kirchen und Naturschutz mit einbezogen.
  • UNSER LAND Produkte sollen menschen- und naturnah sein. Sie verringern Transportwege, sparen Energie, reduzieren die Luftbelastungen und stärken regionale, dezentrale Strukturen.
  • UNSER LAND fördert die biologische und regionale Vielfalt.

Ökonomische Kriterien

  • UNSER LAND setzt sich für gerechte Preise für die Partnerbetriebe auf allen Stufen von Erzeugung bis Verarbeitung ein.
  • Der Erhalt und Ausbau regionaler Wirtschaftskreisläufe und Strukturen wird gefördert und der Wertschöpfungsprozess in der Region erhöht.

Soziale Kriterien

  • UNSER LAND setzt sich für den Erhalt menschennaher, qualifizierter Arbeitsplätze ein.
  • Die Produkte sollen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft und damit unserer Kulturlandschaft leisten.
  • UNSER LAND Lebensmittel sollen dem Verbraucher den Wert eines Lebensmittels vermitteln, nicht nur den Preis.
  • Die Vernetzung von Erzeugern, Verarbeitern und Verbrauchern wird gefördert.

Zur Webseite UNSER LAND

Siegel bezüglich Tierschutz

NEULAND – NEULAND – Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V.

Neuland

Der Verein NEULAND – Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V. mit Sitz in Bonn wurde im Jahr 1988 gegründet. NEULAND wurde nicht von Seiten der Fleischer- und Schlachterbranche gegründet, sondern von fünf gesellschaftlichen Vereinen unter anderem vom Deutschen Tierschutzbund e.V. (DTschB) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND).

Greensurance®-Meinung: NEULAND garantiert eine besonders artgerechte Tierhaltung. Greensurance® empfiehlt das NEULAND-Siegel für tierische Produkte mit strengsten Anforderungen an den Tierschutz in der Tierhaltung – strenger noch als die Richtlinien der Öko-Anbauverbände. Achten Sie zusätzlich auf ein Bio-Siegel.

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Vergabekriterien des NEULAND-Siegels

Die Richtlinien enthalten Kriterien über Haltung, Fütterung, Transport, und Schlachtung der Tiere. Es gibt diese Richtlinien für die Tiergattungen Schweine, Rinder, Schafe, Legehennen und Mastgeflügel.
Grundsätzlich gelten für alle Tierarten folgende Punkte:

  • Stroh: Alle Tiere werden auf Einstreu gehalten. Es gibt bei NEULAND keine Spaltenböden oder Gitterroste. Durch die Haltung auf Stroh entsteht ökologisch wertvoller Festmist.
  • Auslauf: Allen Tieren und Tierarten steht ganzjährig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung.
  • Anbindung: Eine Anbindung oder anderweitig dauerhafte Fixierung von Tieren ist nicht erlaubt.
  • Futter: Nur heimische Futtermittel sind erlaubt. Damit wird der Import von Futtermitteln (vorwiegend Soja) ausgeschlossen, tierische Futtermittel wie Fisch- oder Tiermehl sind bei NEULAND grundsätzlich verboten. Ebenso sind Antibiotika oder andere Leistungsförderer in der Fütterung untersagt.
  • Grüne Gentechnik: Grüne Gentechnik darf weder in der Züchtung noch in der Fütterung eingesetzt werden.
  • Bäuerliche Landwirtschaft: NEULAND hat sich den Erhalt bäuerlicher Betriebe zum Ziel gesetzt und sorgt mit Bestands- und Flächenobergrenzen dafür, dass Großbetriebe nicht die Vermarktung und Preise dominieren.

Neben diesen allgemeingültigen Richtlinien gelten für die verschiedenen Tierarten weitere spezielle Anforderungen. Beispielsweise verbietet NEULAND die schmerzhafte Enthornung von Wiederkäuern (z. B. Rinder, Schafe) sowie das Kupieren von Körperteilen (z. B. Schwänze, Ohren, Schnäbel, Flügel).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite NEULAND e.V.

Zusammenfassende Informationen zu Siegeln der Tierhaltung bietet der
WWF-Vergleich der Gütesiegel für nachhaltig produziertes Fleisch.

Für mehr Tierschutz – Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Der Deutsche Tierschutzbund e.V. wurde im Jahr 1881 als Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland gegründet, um dem Missbrauch von Tieren wirksamer entgegentreten zu können. Heute ist der Deutsche Tierschutzbund Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation. Seit 2013 vergibt der Deutsche Tierschutzbund das zweistufige Tierschutzlabel »Für mehr Tierschutz«.

Greensurance®-Meinung: Das zweistufige Siegel Für mehr Tierschutz ist eingeschränkt empfehlenswert: Die Einstiegsstufe (Ein gelber Stern) stellt zu geringe Anforderungen an den Tierschutz. Bevorzugen Sie wenn die Premiumstufe des Siegels (Zwei gelbe Sterne). Achten Sie zusätzlich auf ein Bio-Siegel.

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Grundsätzliche Vergabekriterien des Siegels Für mehr Tierschutz

Die Richtlinien enthalten Kriterien über Haltung, Fütterung, Transport, und Schlachtung von Masthühnern und Mastschweinen.
Für beide Labelstufen gelten folgende Punkte:

  • Strukturierung der Stallbereiche ist vorgeschrieben (z. B. Sitzangebote, Beschäftigungsmöglichkeiten).
  • Einsatz von Antibiotika als Prophylaxe ist verboten.
  • Maximale Transportdauer beträgt 4 Stunden.
  • Sichere und tiefe Betäubung muss vor der Schlachtung sichergestellt sein (Masthühner: CO2-Betäubung).
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Premiumstufe (Zwei gelbe Sterne)

Gentechnisch verändertes Futtermittel ist verboten.

Masthühner

  • Platzangebot: Maximale Besatzdichte von 21 kg/m²
  • Auslauf: 4 m²/Huhn
  • Gruppengröße: Maximal 4.800 Masthühner
  • Bestandsobergrenze: 16.000 Masthühnerplätze

Mastschweine

  • Platzangebot: Circa doppeltes Platzangebot als gesetzlich vorgeschrieben
  • Bodenbeschaffenheit, Liegebereich: Perforierter Aktivitätsbereich, mit Langstroh eingestreuter Liegebereich
  • Mehrflächenbucht: Trennung von Aktivitäts-, Liege- und Kotbereich
  • Verschiedene Temperaturzonen: Auslauf oder Offenfrontstall
  • Bestandsobergrenze: 950 Schweinemastplätze

tierschutzlabel einstieg waagEinstiegsstufe (Ein gelber Stern)

Es soll ein Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Futtermittel nach Ablauf einer 36 monatigen Übergangsfrist eingeführt werden.

Masthühner

  • Platzangebot: Maximale Besatzdichte von 25 kg/m²
  • Bestandsobergrenze: Maximal 2 x 30.000 Masthühnerplätze

Mastschweine

  • Platzangebot: Um 45% mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben
  • Bodenbeschaffenheit, Liegebereich: perforierter Boden, Liegebereich planbefestigt mit Minimaleinstreu oder weicher Matte (2 Jahre Übergangsfrist)
  • Beschäftigungsmaterial: Beschäftigungsautomaten mit Stroh
  • Klima: Luftkühlung oder Wasservernebelung (Hochdruck)
  • Bestandsobergrenze: 3.000 Schweinemastplätze

An der Erarbeitung der Kriterien waren verschiedene Interessensgruppen beteiligt: Vertreter des Deutschen Tierschutzbundes, Landwirte, Wissenschaftler sowie Vertreter der Industrie, des Handels und des Verbraucherschutzes.

Bundesweit sind Produkte mit dem Tierschutzlabel in ausgewählten Märkten verschiedener Handelsketten erhältlich, neben Kaiser’s Tengelmann und Netto u.a. auch bei Edeka und Lidl.

Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Tierschutzlabels

»Warum Vegan?«

Wenn Sie sich fragen »Warum Vegan?«,
werfen Sie einen kurzen Blick in dieses anschauliche Video:

Vegane Lebensmittel enthalten keinerlei tierische Substanzen und werden nicht mithilfe tierischer Stoffe hergestellt.
Meist tragen die Produkte als Erkennungszeichen das Siegel der Veganblume.
Ebenfalls ein Kennzeichen für vegane Kosmetik ist der Schriftzug »vegan« auf der Produktverpackung. Denn unter Umständen lassen sich einzelne Marken nicht mithilfe der Veganblume zertifizieren. Dies hat − vor allem bei kleineren Produzenten − zumeist finanzielle Gründe, da für jede Zertifizierung Lizenzgebühren zu zahlen sind.

Sind alle Produkte, die kein Fleisch enthalten, vegan?

Vegane Lebensmittel sind einerseits Produkte, die offensichtlich keine tierischen Stoffe enthalten oder aufweisen. Das sind beispielsweise Milch, Eier, Sahne, Fleisch, Fisch, Gelatine und Honig.

Andererseits enthalten vegane Lebensmittel keine Zutaten (Aromen, Trägerstoffe, Farbstoffe etc.), die von tierischen Produkten stammen. Beispielsweise kann ein Lebensmittel mit der Zutat »Aroma« tierische Stoffe enthalten, da das Aroma eventuell Wild-Bestandteile enthält.
Ein weiteres Beispiel für tierische Produkte als Hilfsstoffe sind Säfte und Limonaden. Diese werden häufig mit Hilfe von Gelatine geklärt. Allerdings ist es nicht vorgeschrieben, Hilfsmittel wie Gelatine in der Zutatenliste der Produkte anzugeben.

Weitere Informationen zum Thema Vegan finden Sie im Beitrag Gut informiert ist halb gewonnen.

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Veganblume − The Vegan Society

Im Jahr 1944 hat die Vegan Society aus Großbritannien das Wort »vegan« geschaffen. Ihr Standard der Veganblume kennzeichnet vegane Produkte und ist international gültig und etabliert. Vegane Produkte sind in allen Lebensbereichen anzutreffen − von Lebensmitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln über Kleidung bis hin zur Kosmetik. Auch Gaststätten und Hotels werden von der Vegan Society zertifiziert.

Greensurance®-Meinung: Greensurance® empfiehlt die Veganblume, als Siegel für rein pflanzliche Produkte, die ohne tierische Hilfsmittel hergestellt wurden. Mit dem Kauf veganer Produkte verhindern Sie auf einfachste Weise Tierleid und unnötige Umweltverschmutzung. Bevorzugen Sie besonders vegane Produkte mit zusätzlichem Bio-Siegel.

Mehr Infos anzeigen

Vergabekriterien der Veganblume

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  • Die Inhaltsstoffe müssen frei von tierischen Zutaten sein.
  • Im Herstellungs-, Entwicklungs- und Veredelungsprozess des Produkts − und seiner Bestandteile − dürfen keine tierischen Hilfsstoffe enthalten oder verwendet worden sein.
  • Die Worte »Tier« oder »tierisch« beziehen sich auf das gesamte Tierreich. Sofern nicht anders angegeben, sind alle »nicht-menschlichen Tiere« bei dem Verbot mit einbezogen.
  • Tierversuche sind untersagt: Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung des Endprodukts und seiner Bestandteile dürfen Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
  • Genetisch veränderte Organismen (GVO) sind durch die Veganblume nicht verboten. Es dürfen genetisch veränderte Organismen eingesetzt werden, wenn bei deren Entwicklung und / oder Herstellung keine tierischen Gene oder tierischen Substanzen beteiligt gewesen sind.
  • Küchen- und Hygiene-Standard: Gerichte, die als vegan gekennzeichnet werden, müssen getrennt von nicht-veganen Gerichten zubereitet werden. Als Minimum wird gefordert, dass Oberflächen und Geräte gründlich gereinigt werden, bevor sie zum Kochen veganer Speisen verwendet werden. Es empfiehlt sich, ein separates Set von Koch-Utensilien für den veganen Gebrauch anzuschaffen.

Weitere Informationen

Das Siegel der Veganblume gilt für einzelne Produkte. Die Verwendung der Veganblume auf einem veganen Produkt bedeutet folglich nicht, dass alle Produkte, Marken oder sonstige Aktivitäten des Unternehmens vegan sind.

Die Kennzeichnung veganer Produkte soll Unternehmen dazu anzuregen, weitere vegane Produkte zu produzieren und eine bessere vegane Kennzeichnung für Verbraucher zu schaffen.

Zur Webseite der Vegan Society