Vergabekriterien nach NaTrue
Inhaltsstoffe
- 100 % natürliche, sowie gewisse naturidentische und naturnahe Rohstoffe.
- Rohstoffe aus Wildsammlung müssen den Kriterien der EU-Öko-Verordnung entsprechen.
- Gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe und Inhaltsstoffe, die mit Hilfe von Gentechnik hergestellt wurden, sind verboten.
- Keine Rohstoffe auf Basis der Erdölchemie (Parabene, Paraffine, PEG etc.).
- Keine synthetischen Duftstoffe und Farbstoffe, synthetische Fette und Öle.
- Keine Rohstoffe von toten Wirbeltieren.
Verarbeitungsmethoden
- Nur sanfte Herstellungsmethoden sind erlaubt. – Es werden lediglichphysikalische Verfahren unter Verwendung der von NaTrue zugelassenen Extraktions- und Aufreinigungsmittel sowie der im Bedarfsfall zugelassenen Mittel zur Einstellung des pH-Werts erlaubt.
Darüber hinaus sind enzymatische und mikrobiologische Verfahren zulässig, soweit ausschließlich in der Natur vorkommende Enzyme oder Mikroorganismen verwendet werden.
- Nanotechnologie ist nicht verboten.
- Radioaktive Bestrahlung ist verboten. − Anwendungsbeispiel: Keimabtötung der Endprodukte sowie der pflanzlichen und tierischen Inhaltsstoffen.
- Keine Tierversuche am Endprodukt laut offiziellen gesetzlichen Regelungen und REACH (EU-Verordnung 1907-2006).
Der NaTrue-Standard ist in 3 Qualitätsstufen erhältlich
Biokosmetik (ehemals 3 Sterne)
- Mindestens 95 % der pflanzlichen und tierischen Inhaltsstoffe müssen aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft und/oder kontrollierter Wildsammlung stammen.
- Die restlichen Inhaltsstoffe müssen natürlichen, ggf. naturnahen, Ursprungs sein. Das Produkt enthält (bezogen auf die Gesamtformulierung) mindestens 20 % chemisch unveränderte Naturstoffe und maximal 15 % naturnahe Stoffe.
Naturkosmetik mit Bioanteil (ehemals 2 Sterne)
- Mindestens 70 % der pflanzlichen und tierischen Inhaltsstoffe müssen aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft und/oder kontrollierter Wildsammlung stammen.
- Die restlichen Inhaltsstoffe müssen natürlichen, ggf. naturnahen, Ursprungs sein. Das Produkt enthält (bezogen auf die Gesamtformulierung) mindestens 15 % chemisch unveränderte Naturstoffe und maximal 15 % naturnahe Stoffe.
Naturkosmetik (ehemals 1 Stern)
- Inhaltsstoffe aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft sind erwünscht, aber nicht vorgeschrieben.
- Welche einzelnen Inhaltsstoffe des Produktes aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft stammen, ist an dem Sternchen * mit zugehöriger Fußnote in der Zutatenliste erkennbar.
- Die Inhaltsstoffe müssen natürlichen, ggf. naturnahen, Ursprungs sein. Das Produkt enthält (bezogen auf die Gesamtformulierung) mindestens 1 % chemisch unveränderte Naturstoffe und maximal 85 % naturnahe Stoffe.
Wie erkenne ich, welche Qualitätsstufe mein Produkt erfüllt?
NaTrue empfiehlt, die drei verschiedenen Qualitätsstufen durch den Wortlaut der jeweiligen Stufe zu kennzeichnen. Das Bild rechts zeigt die mögliche Darstellung. Diese Kennzeichnung ist allerdings nicht verpflichtend.
Ist das NaTrue-Siegel ohne Wortlaut abgebildet, kann der Verbraucher die Qualitätsstufe nicht mit bloßem Auge erkennen. Im Internet können Sie sich über die Qualitätsstufe des Produktes erkundigen und weitere Informationen über die Hersteller-Marke, deren Philosophie und eventuelle Projekte einsehen. Zu den Informationen gelangen Sie über die Produktsuche NaTrue
(»Suche nach bestimmtem Produkt«).
Um das Nachschlagen im Internet zu vereinfachen, werden immer mehr Produkte mit einem Quick-Respons(QR)-Code bedruckt. Mithilfe eines internetfähigen Handys kann sich der Verbraucher direkt im Geschäft über die Zertifizierungsstufe des Produkts informieren.
Geht das nicht einfacher?
Ursprünglich waren die NaTrue-zertifizierten Produkte transparent gekennzeichnet. Die drei Zertifizierungsstufen wurden mithilfe von Sternen dargestellt: Ein Stern entsprach Naturkosmetik, zwei Sternen entsprachen Naturkosmetik mit Bioanteil und drei Sterne der Biokosmetik.
Diese Kennzeichnung wurde im Jahr 2010 abgeschafft. Alte Verpackungen mit Sternen-Kennzeichnung können innerhalb einer Übergangsphase von vier Jahren im Umlauf bleiben. Die Einteilung der drei Qualitätsstufen ist von der Abschaffung der Sternen-Kennzeichnung unberührt und bleibt beibehalten.
Bedingungen der Siegel-Vergabe
- Zwecks Vermeidung von »Greenwashing« müssen mindestens 75 % einer Produktlinie die Anforderungen von NaTrue erfüllen.
- Das NaTrue-Zertifikat hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Danach muss neu kontrolliert werden.
- Zur Zertifizierung werden jeweils zwei Kontrollen vorgenommen: Die Kontrolle der Basisdokumentation für jedes Produkt, sowie die alle zwei Jahre stattfindende Kontrolle der Produktionsanlagen vor Ort.
- Die Zertifizierung von Produkten nach den NaTrue-Kriterien ist unabhängig von einer Mitgliedschaft bei NaTrue bzw. bei anderen Institutionen möglich.
Zur Webseite der NaTrue