Absicherung im Alter – die bAV
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für alle einkommensteuerzahlenden Arbeitnehmer*innen das optimale Vorsorgeprodukt. Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kennen die Vorsorgelösungen schon lange, für Arbeitnehmer*innen ist die bAV spätestens seit dem Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung interessant. Und neu: Arbeitgeber müssen sich an der Entgeltumwandlung mit 15% aus dem Umwandlungsbetrag (bis max. 4% aus der BBG) beteiligen.