Elementarschadenversicherung

Eine Elementarschadenversicherung sollte weder in der privaten Wohngebäude- und Hausratversicherung, noch in der gewerblichen Gebäude-,  Inhalts- und Ertragsausfallversicherung fehlen. Mit einer gebündelten Elementardeckung wird Sachvermögen gegen folgende Risiken geschützt:

  • Überschwemmung (auch durch Starkregen und witterungsbedingte Überschwemmung durch Hagel)
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Eindringendes Grundwasser ist nur dann versichert, wenn ein Elementarereignis die Ursache dafür ist, beispielsweise wenn infolge von Hochwasser plötzlich Grundwasser an der Erdoberfläche austritt.

Abwasserrückstau ist nur dann versichert, wenn eine gewartete Rückstausicherung vorhanden ist oder durch Kanaldruck es überhalb der Rückstauebene zu einer Ausschwemmung kommt. Von Rückstau wird gesprochen, wenn Abwasser aus öffentlichen Kanälen in die eigene Grundstücksentwässerung gedrückt wird.

Die Kosten für den elementaren Deckungsschutz sind abhängig von der Lage des versicherten Risikos.  Elementarrisiken werden in Gefährdungsklassen eingeordnet:

  • Gefährdungsklasse 1: statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser
  • Gefährdungsklasse 2: statistisch einmal in 50-200 Jahren ein Hochwasser
  • Gefährdungsklasse 3: statistisch einmal in 10-50 Jahren ein Hochwasser
  • Gefährdungsklasse 4: statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser

Zusätzlich werden Bachzonen festgelegt, die sich als Zone von jeweils 30 Metern entlang von kleinen Fließgewässern erstrecken. Liegt ein Risiko innerhalb dieser Zone, weist das Zonierungssystem der Versicherungsbranche diese Information zusätzlich als Gefährdungsklasse aus.

Nicht unwesentlich: »Elementarschadenversicherung: Freiwillig sowohl für den Kunden als auch für den Versicherer«