Energieausweis

Der Energieausweis (siehe auch Bedarfsausweis) ist ein von dafür qualifizierten Energieberatern erstelltes Dokument, das ein Gebäude hinsichtlich seiner energetischen Qualität bewertet. Dieses Dokument hilft, die Energieeffizienz von Gebäuden zu vergleichen (Primärenergie). In Deutschland ist der Erstellung des Ausweises durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich geregelt. Der Energieausweis ist seit dem 1. Juli 1999 bei allen Gebäuden bei Verkauf und Neuvermietung, in großen, viel besuchten öffentlichen Dienstgebäuden als Aushang vorgeschrieben. Bauherren, die ein neues Gebäude planen oder kaufen, erhalten den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Bedarfs von ihrem Architekten, Bauträger oder Makler. Der Energieausweis hat ab dem Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von zehn Jahren, allerdings nur so lange keine Veränderungen im Gebäudebestand vorgenommen werden. Generell ist der bedarfsorientierte Energieausweis notwendig bzw. zu empfehlen. Verbrauchsorientierte Energieausweise dürfen nur noch im Gebäudebestand ausgestellt werden; mit folgender Ausnahme: Für kleine Häuser mit höchstens vier Wohnungen müssen seit dem 1. Oktober 2008 Bedarfsausweise ausgestellt werden, wenn das Haus die Wärmeschutzverordnung (WschVO 1977) nicht erfüllt. Entscheidend sowohl beim Bedarfs- wie auch beim Verbrauchsausweis ist, ob der Verbrauch eines Gebäudes im grünen oder roten Bereich der Farbskala (Bandtacho) liegt. Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine schlechte Energiebilanz.