EVPG

Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG): Alle Massenprodukte, die im Betrieb Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch beeinflussen (ausgenommen Fahrzeuge und Rüstungsgüter) sind von dem Gesetz betroffen. Ziel des Gesetzes ist es, die Umweltaspekte Energieverbrauch und gefährlichen Abfall zu verbessern. Die Produkte, die die CE-Kennzeichnung erhalten, müssen gewisse Umwelt-Anforderungen erfüllen (Durchführungsmaßnahmen nach EU-Verordnungen). Nur Produkte, die diese CE-Kennzeichnung tragen, dürfen in der EU verkauft, in Betrieb genommen oder in die EU importiert werden.

www.ebpg.bam.de