Taxonomie nachhaltige Investitionen

Was für ein Begriff »TAXONOMIE«. Aber er es gut! Aus dem altgriechischen táxis für »Ordnung« und nómos für Gesetz, beschreibt die Taxonomie die Segmentierung, also die Einordnung von Objekten in Klassen (auch Taxa). Oft ist nur das Große und Ganze ersichtlich, nicht jedoch der Ursprung. Um ein genaues Verständnis und eine Übersicht zu erlangen, müssen Inhalte und Gestehung eines Objektes erfasst werden.

Um ein Objekt ohne Fehler handhaben und gestalten zu können, müssen die Beschaffenheit, der Aufbau und die Inhalte bekannt sein.

Der nicht ausdefinierte und allseits verwendete Begriff »Nachhaltigkeit« ist ein taxonomisch nicht klassifizierter Begriff. Im normalen Sprachgebrach oft vollständig verzerrt, verunglimpft und aus der Bedeutung gerissen. Dann lassen nicht einmal Analogien oder Deklinationen eine Interpretation der »Nachhaltigkeit« im Sinne des echten Ursprungs zu.

1713 erschien das Lehrbuch »Sylvicultura oeconomica«, welches die nachhaltende Nutzung des Waldes als unentbehrliche Sache beschreibt und stellt den Ursprung des Nachhaltigkeitsbegriffs dar. 274 Jahre später – 1987 erweiterte Gro Harlem Brundtland den Begriff um Entwicklung. Eine Entwicklung ist dann nachhaltig, wenn sie generationengerecht, damit enkeltauglich ist.

Trotz dieser Spezifizierungen bleibt ein zu großer Spielraum für Auslegungen. Eine Festlegung, über formelle und technische Bewertungskriterien zur Anwendung des Begriffs geht mit diesen Definitionen nicht einher. Wann also ist eine Kapitalanlage eine nachhaltige Investition, was bedeutet nachhaltig in die Zukunft schauen oder was ist ein Versicherungsvertrag im Sinne der Nachhaltigkeit?

Genau um dieses Problem zu lösen wurde für eine Teildisziplin der nachhaltigen Investitionen am 18. Juni 2020 die Taxonomie-Verordnung von der Europäischen Union verabschiedet. Die Verordnung legt insgesamt sechs Umweltziele fest, die über technische Bewertungskriterien ausdefiniert sind. Damit ist eine formelle Ordnung gegeben, durch die die Nachhaltigkeitsleistung einer Investition beurteilt werden kann. Alle sechs Klassen der Umweltziele müssen als Enddisziplin erfasst und beschrieben sein. Den Anfang machen die beiden Klassen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Es folgen die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Mit der Ordnung der Nachhaltigkeit in inhaltlich ausdefinierte Klassen von Umweltzielen können Investments durch de- und investieren sowie Engagement im Sinne der taxonomierten Nachhaltigkeit transformiert werden. Ein nachhaltiger europäischer Finanzplatz steht durch wegweisende Ordnungspolitik in Reichweite. Geldströme können in grüne und damit nachhaltige Kapitalanlagen gelenkt werden. Die Finanzierung des European Green Deals ist erreichbar, vorausgesetzt die Handelnden nehmen sich der Herausforderung an.

Taxonomie-Verordnung 18. Juni 2020