Vor-Ort-Beratung

Damit bis zum Jahr 2050 ein möglichst klimaneutraler Gebäudebestand in Deutschland vorhanden ist, wird durch das Förderprogramm »Energieberatung für Wohngebäude« die energetische Gebäudesanierung als Vor-Ort-Beratung durch Energieberater durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Energieberater erhalten die Zuwendung, wenn sie von der Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm zugelassen wurden und finden sich in der »Energie-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes« unter der Triple E Liste (Energie-Effizienz-Experten [EEE]). Neu in der Richtlinie vom 11. Oktober 2017, Inkraftgetreten am 01.12.2017 über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsplan) ist, dass der/die Energieberater*in eine gültige Haftpflichtversicherung vorzuhalten hat, die die Energieberatung mit einschließt. Der/Die Energieberater*in hat gegenüber der Bewilligungsbehörde eine Selbsterklärung über den vorhandenen Versicherungsschutz abzugeben. Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde hat der/die Energieberater*in zusätzlich zu der Selbsterklärung über den Versicherungsschutz einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Greensurance® stellt über den abgeschlossenen Energieberater-Haftpflicht-Versicherungsschutz neben dem Versicherungsschein eine separate Versicherungsbestätigung zur Verfügung.

Leider wird im Rahmen der Verpflichtung zum Haftpflichtversicherungsschutz wiederum keinerlei Qualitätsanspruch an die versicherte Leistung geknüpft. So ist zu befürchten, dass die Selbsterklärung, die Energieberater*innen zum Schutz der Beratenen abzugeben haben, nicht den Wert hat, die es zu versprechen scheint. Sicher können sich jedoch Vor-Ort-Beratene und Energieberater sein, wenn die Energieberater-Haftpflichtversicherung über Greensurance® zum Abschluss gebracht worden ist.

Die Energieberater-Haftpflichtversicherung, exklusiv für Mitglieder des GIH-Bundesverbandes mit angeschlossenen Landesverbänden, ist von Energieberatern für Energieberater entwickelt worden und wird fortlaufend im Rahmen der gesetzlichen Novationen angepasst. Somit genießen Energieberater besten Versicherungsschutz in der Berufs- sowie Vermögenschadenhaftpflichtversicherung. Mehr Informationen zum Abschluss der Energieberater-Haftpflichtversicherung finden sich unter folgendem Link: Vermögenschaden-Haftpflicht für Energieberater.